Förderberechtigt sind Fahrzeughalter, die Fahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t gewerblich nutzen und deren Firmensitz in einer von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt ist. Aber auch Unternehmen, die ihren Sitz in einem angrenzenden Landkreis haben und regelmäßig für Aufträge in die Stadt pendeln, können eine Förderung beantragen.
Weitere Informationen unter: www.bav.bund.de